Der TSV Bad Wiessee ist Akzeptanzpartner für die Sozialcard
Sie erhalten bei uns ab 2025 eine Vergünstigung des Mitgliedbeitrages!
Wir freuen uns sehr ab 2025 Akzeptanzpartner für die Sozialcard zu sein und den Trägern einen Einstieg und Integration in das Vereinsleben und sportliche Betätigung zu vereinfachen.
Kinder und Jugendliche zahlen nur den halben Beitrag
Die Initiative kommt vom Landkreis Miesbach und spricht die verschiedensten Bereiche und Orte im Landkreis an. Zukünftig können Träger der Karte, nach Vorlage bei uns vergünstigt Teil des Vereins sein und das Vereinsleben erleben und genießen.
Konzept für die Sozialcard im Landkreis Miesbach
1. Allgemeines
Die Sozialcard
- dient dazu, Vergünstigungen und Sonderkonditionen in Anspruch zu nehmen und
- ist ausschließlich für die Personen gültig, die dort aufgeführt sind und nicht übertagbar.
2. Berechtigter Personenkreis
Die Sozialcard erhalten Bezieherinnen und Bezieher von
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II,
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII –
- Sozialhilfe,
- Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII – Sozialhilfe,
- Wohngeld und von
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
mit Wohnsitz im Landkreis Miesbach.
3. Ausstellungsverfahren und Gültigkeitszeitraum
Die Sozialcard wird durch das Landratsamt bei Erteilung des jeweiligen Bewilligungsbescheides bezüglich der o.g. Leistungen ausgestellt und diesem Bescheid beigefügt. Werden die o.g. Leistungen der Sozialhilfe durch den Bezirk Oberbayern bewilligt, stellt das Landratsamt, Fachbereich Arbeit und Soziales, Team Soziale Sicherung und Wohngeld die Sozialcard auf Antrag aus.
Der Bewilligungszeitraum ist auf sechs Monate befristet. Falls der Bewilligungszeitraum der betreffenden Sozialleistung vor Ablauf von sechs Monaten endet, wird die Laufzeit der Sozialcard auf das Ende des Bewilligungszeitraums befristet.